Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: Evilution-X
Datum:05.03.20 08:55
Antwort auf:Re:Apropos Abmahnanwälte von Phil Gates

>Die kenntnisunabhängige Verjährung in diesen Fällen ist 10 Jahre, wenn Du also beweisen willst, dass sie seit XXXX Kenntnis hatten und die dreijährige Verjährung zu laufen begonnen hat, musst Du den Kram 10 Jahre ab angeblichem Tatdatum aufheben. Da Du die Kenntnis der Gegenseite beweisen müsstest, ist es also ratsam, das erste Schreiben nicht wegzuwerfen, auch wenn es eher theoretisch ist, dass noch was kommt.

Danke für die Info! Sowas in der Art hatte ich befürchtet. Dann werde ich den Kram demnächst wirklich mal Digitalisieren und Archivieren.


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