Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.03.20 20:24
Antwort auf:Re:Apropos Abmahnanwälte von Evilution-X

>>Sind es privat nicht 3 Jahre?
>>[https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/]
>>
>>Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nachfolgende Korrespondenz (Mahnungen, Anwaltsschreiben, was weiss ich ...) aufschiebende/hemmende Wirkungen haben.
>>
>>4 Jahre nachdem du das letzte Mal von Ihnen in der Sache gehört hast klingt für mich aber nach einer plausiblen Schätzung.
>
>Ja, genau. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist auch nicht so einfach zu verlängern - auch wenn in den diversen Drohschreiben was anderes behauptet wird :D
>Ich frage mich halt, ob es auch nach dem Ablauf der Frist so etwas wie eine Aufbewahrunsgpflicht oder Empfehlung gibt. Wenn die sich jetzt in zwei Jahren nochmal melden und sich dabei auf alte Aktenzeichen beziehen, habe ich ohne die alten Unterlagen ja absolut keine Ahnung, worum es geht.


Die kenntnisunabhängige Verjährung in diesen Fällen ist 10 Jahre, wenn Du also beweisen willst, dass sie seit XXXX Kenntnis hatten und die dreijährige Verjährung zu laufen begonnen hat, musst Du den Kram 10 Jahre ab angeblichem Tatdatum aufheben. Da Du die Kenntnis der Gegenseite beweisen müsstest, ist es also ratsam, das erste Schreiben nicht wegzuwerfen, auch wenn es eher theoretisch ist, dass noch was kommt.

Ich hatte mal nen Fall, wo ich nach zwei Jahren erneut ein Schreiben bekommen habe, mit dem Zahlung geltend gemacht wurde, und aus dem ersichtlich war, dass die keine Dokumentation der vorausgegangenen Korrespondenz hatten, weil wohl der Sachbearbeiter in der Kanzlei gewechselt hatte. Habe der Kollegin geantwortet, dass ich ihrem Kollegen damals schon dargelegt hatte, dass es keinen Anspruch gibt. Sie wollte dann von mir nochmals die Korrespondenz in Kopie. Das war putzig.  Natürlich hab ich nichts gemacht. Die haben die Akte verloren und deren Mandant hat dann wohl nachgefragt. Ist sang- und klanglos verjährt. Jaja. Voll gemein. Aber ich bin Anwalt, kein Pfarrer. :-D

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