Thema:
Re:Schimmel in Mietwohnung (4 Monate nach Auszug) flat
Autor: LustigesWiesel
Datum:04.03.20 17:16
Antwort auf:Schimmel in Mietwohnung (4 Monate nach Auszug) von The Big Ticket

Würde da nichts zahlen, ausser du hast fahrlässig gehandelt und jetzt ein schlechtes Gewissen.
Es kann ja auch mit.der Substanz des Gebäudes zusammenhängen, undichte Leitungen in der Wand und und und
Wenn du dir da nichts vorwerfen kannst, dann würde ich es erstmal ignorieren.


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