Thema:
Re:haha flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:04.03.20 17:12
Antwort auf:haha von 17383

>>Natürlich geht das, wenn du nicht gerade im Hausarztmodell hängst. Du kannst zu einem beliebigen Arzt gehen, dich nach Anmeldung ins Wartezimmer setzen und dich dort krankschreiben lassen, allerdings maximal drei Tage rückwirkend. Er ist aber nicht dazu verpflichtet.
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>Ich dachte er meint ohne Nennung eines Datums auf dem Krankenschein.
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>>Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
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>Dachte hier sind es nur noch 2 Tage rückwirkend.


[https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2037/AU-RL_2019-11-22_iK-2020-02-04.pdf]


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