Thema:
Schimmel in Mietwohnung (4 Monate nach Auszug) flat
Autor: The Big Ticket
Datum:04.03.20 16:33
Antwort auf:Immobilien 5 - Mieten? Kaufen? Wohnen! von Steppenwolf

Hi,

folgendes:

- Mitte Dezember aus der alten Mietswohnung ausgezogen

- Ende Dezember sind die neuen Mieter eingezogen

- Jetzt im März haben die neuen Mieter die alte Küche rausgehauen und dahinter Schimmel entdeckt (was ich natürlich wirklich nicht wußte...war ja eine Küche davor verbaut). Kosten der Beseitigung sind wohl 800€

- Im Übergabeprotokoll steht natürlich nichts dazu drinnen

Jetzt ruft mich gerade der Vermieter der Wohnung an und möchte das Geld gerne von mir haben. "Oder zumindest 50%...darauf lasse ich mich ein".

Im Internet finde ich nicht viel dazu, nur:

"Da es ein schriftliches Protokoll gibt ist hier alles klar. Sinn und Zweck eines Übergabeprotokolls ist es, einen späteren Streit über angebliche Schäden und Mängel zu vermeiden. Der Mieter kann daher für Mängel/Schäden nicht haftbar gemacht werden, die nach Erstellung des Übergabeprotokolls behauptet werden (BGH NJW 83, 446). Der Vermieter kann auch nicht behaupten, ihm wären die Mängel/Schäden nicht bei der Übergabe aufgefallen. Der Vermieter ist verpflichtet äußerste Sorgfalt bei der Wohnungsübergabe walten zu lassen. ( LG Braunschweig WM 97, 470 ). In solchen Fällen wie in Deinem Beispiel also dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe lt. schriftlichen Protokoll vom xx.xx. bestätigt ist und jetzige Forderungen nicht zulässig sind."

Was sagen die Profis? Ist doch kompletter Mumpitz, oder? Ich zahl keinen Pfennig?

Gruß und danke,
TBT


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