Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: deros
Datum:04.03.20 11:59
Antwort auf:Re:Apropos Abmahnanwälte von Evilution-X

>>Sind es privat nicht 3 Jahre?
>>[https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/]
>>
>>Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nachfolgende Korrespondenz (Mahnungen, Anwaltsschreiben, was weiss ich ...) aufschiebende/hemmende Wirkungen haben.
>>
>>4 Jahre nachdem du das letzte Mal von Ihnen in der Sache gehört hast klingt für mich aber nach einer plausiblen Schätzung.
>
>Ja, genau. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist auch nicht so einfach zu verlängern - auch wenn in den diversen Drohschreiben was anderes behauptet wird :D
>Ich frage mich halt, ob es auch nach dem Ablauf der Frist so etwas wie eine Aufbewahrunsgpflicht oder Empfehlung gibt. Wenn die sich jetzt in zwei Jahren nochmal melden und sich dabei auf alte Aktenzeichen beziehen, habe ich ohne die alten Unterlagen ja absolut keine Ahnung, worum es geht.


Um wie viel Geld geht es? Ich frag mich bei solchen Sachen immer, ob ich überhaupt die Nerven dazu hätte, das auszusitzen oder ob ich mich irgendwann - all according to keikaku - breitschlagen lassen würde, nur um Gewissheit zu haben, dass jetzt Ruhe ist.


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