Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: suicuique
Datum:04.03.20 10:07
Antwort auf:Apropos Abmahnanwälte von Evilution-X

>Ich habe noch einen dicken Stapel Korrespondenz mit einem Abmahnanwalt und später dem Inkassobüro, an welches die Forderung abgetreten wurde. Die Forderung müsste AFAIR seit Ende 2016 verjährt sein. Wie lange muss bzw. sollte ich das noch verwahren?

Sind es privat nicht 3 Jahre?
[https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/]

Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nachfolgende Korrespondenz (Mahnungen, Anwaltsschreiben, was weiss ich ...) aufschiebende/hemmende Wirkungen haben.

4 Jahre nachdem du das letzte Mal von Ihnen in der Sache gehört hast klingt für mich aber nach einer plausiblen Schätzung.

gruß


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