Thema:
Frage bzgl. Mieterhöhung Stellplatz flat
Autor: chifan
Datum:03.03.20 16:40
Antwort auf:Immobilien 5 - Mieten? Kaufen? Wohnen! von Steppenwolf

Habe ein Schreiben bekommen, dass sich gemäß Paragraph 557 BGB die Stellplatzmiete erhöht (von 50 auf 60 EUR). Grund, Anpassung an die ortsüblichen Vergleichsmieten um die allgemeinen Kostensteigerungen auszugleichen. Was auch immer die sein mögen in einer Sammeltiefgarage (die Nebenkosten für die Tiefgarage (Strom etc.) werden btw über die Nebenkosten der Wohnung abgerechnet).

Der Stellplatz ist an die Wohnung gekoppelt, beide Positionen werden aber separat abgebucht. Geht denn eine Erhöhung der Stellplatzmiete in so einem Fall losgelöst von einer Mieterhöhung der Wohnung überhaupt? Zumal das eine Erhöhung um 20 Prozent ist.

Danke schon mal.


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