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Autor: | thestraightedge | ||
Datum: | 02.03.20 17:33 | ||
Antwort auf: | Re:Da habe ich andere Erfahrungen gemacht von hellbringer | ||
>>ich habe tlw. noch Garantie auf meinem Zweitwagen, die kriege ich nur über den Vertragshändler aufrecht gehalten. ´ > >Eine Werkstattbindung ist bei einer Garantie gesetzlich nicht zulässig. Schrieb ich doch, oder? |
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< antworten > | |||