Thema:
Re:Da habe ich andere Erfahrungen gemacht flat
Autor: thestraightedge
Datum:02.03.20 17:33
Antwort auf:Re:Da habe ich andere Erfahrungen gemacht von hellbringer

>>ich habe tlw. noch Garantie auf meinem Zweitwagen, die kriege ich nur über den Vertragshändler aufrecht gehalten. ´
>
>Eine Werkstattbindung ist bei einer Garantie gesetzlich nicht zulässig.


Schrieb ich doch, oder?


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