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Autor: | hellbringer | ||
Datum: | 02.03.20 16:23 | ||
Antwort auf: | Da habe ich andere Erfahrungen gemacht von thestraightedge | ||
>ich habe tlw. noch Garantie auf meinem Zweitwagen, die kriege ich nur über den Vertragshändler aufrecht gehalten. ´ Eine Werkstattbindung ist bei einer Garantie gesetzlich nicht zulässig. |
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