Thema:
Re:Da habe ich andere Erfahrungen gemacht flat
Autor: hellbringer
Datum:02.03.20 16:23
Antwort auf:Da habe ich andere Erfahrungen gemacht von thestraightedge

>ich habe tlw. noch Garantie auf meinem Zweitwagen, die kriege ich nur über den Vertragshändler aufrecht gehalten. ´

Eine Werkstattbindung ist bei einer Garantie gesetzlich nicht zulässig.


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