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Autor: | 677220 | ||
Datum: | 28.02.20 14:52 | ||
Antwort auf: | Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von asia1 | ||
Stecke in dem Thema nicht drin und lese immer "kommerzielle" Sterbehilfe. Gibt es denn auch eine nicht-kommerzielle Sterbehilfe? Und diese war bislang erlaubt/nicht erlaubt? Und was heißt das überhaupt, wenn das Bundesverfassungsgericht etwas erlaubt? Schließt das ein, dass das Gegenteil (gesetzliches Verbot) nicht rechtens ist oder kann der Gesetzgeber es weiter verbieten? |
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