Thema:
Re:Pfui: Entscheidung des Verfassungsgerichts flat
Autor: _bla_
Datum:27.02.20 09:11
Antwort auf:Re:Pfui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von euph

>>Die Befürchtung habe ich auch.
>>Könnte Einige erst dazu animieren diesen Weg zu gehen.
>>Es war ja vorher schon erlaubt, nur ist es jetzt kommerziell.
>
>Ich kann diese Befürchtungen nicht nachvollziehen. Es werden ja jetzt nicht in den Innenstädten Sterbehilfeläden wie 1-Euro-Shops aus dem Boden wachsen. Es wurde gestern doch schon klar, dass vor der Sterbehilfe bestimmte Dinge (Wartezeiten, Beratung etc.) stattfinden werden müssen, damit man die Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann. Wer sich also animiert sieht, muss erstmal ein bestimmtes Prodzedere durchlaufen, was IMO Kurzschlusshandlungen ausschließen dürfte.


Ganz so einfach ist es nicht. Du wirst ja jederzeit von dem Prozess zurücktreten können. Es dürfte viele geben, die das Prozedere für den Fall der Fälle durchziehen, mit dem Plan den letzten Schritt dann doch nicht unbedingt zu machen, aber den letzten Schritt doch eher als Kurzschlusshandlung gehen oder weil die Angehörigen jetzt schon zum dritten Mal anreist sind und man meint den eigenen Tod jetzt nicht nochmal absagen zu können, etc.
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