Thema:
Re:Pfui: Entscheidung des Verfassungsgerichts flat
Autor: euph
Datum:27.02.20 09:02
Antwort auf:Re:Pfui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von Wurzelgnom

>Die Befürchtung habe ich auch.
>Könnte Einige erst dazu animieren diesen Weg zu gehen.
>Es war ja vorher schon erlaubt, nur ist es jetzt kommerziell.


Ich kann diese Befürchtungen nicht nachvollziehen. Es werden ja jetzt nicht in den Innenstädten Sterbehilfeläden wie 1-Euro-Shops aus dem Boden wachsen. Es wurde gestern doch schon klar, dass vor der Sterbehilfe bestimmte Dinge (Wartezeiten, Beratung etc.) stattfinden werden müssen, damit man die Sterbehilfe in Anspruch nehmen kann. Wer sich also animiert sieht, muss erstmal ein bestimmtes Prodzedere durchlaufen, was IMO Kurzschlusshandlungen ausschließen dürfte.


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