Thema:
Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts flat
Autor: Wurzelgnom
Datum:27.02.20 07:34
Antwort auf:Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von 2d2d2d

>>>Sterbehilfe ist künftig nicht mehr strafbar. Eine Riesenerleichterung für alle Schwerkranken, deren Angehörigen und den Medizinern. Finde ich großartig und irgendwie auch beruhigend.
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>>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>>Absolut, nur geht das nur wenn man unheilbar krank ist, verdammt!!
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>Nein, das stimmt absolut nicht.
>
>Nach Voßkuhles Worten hat der Gesetzgeber aber „ein breites Spektrum an Möglichkeiten“, die Suizidhilfe zu regulieren. Die Hilfe dürfe aber nicht davon abhängig gemacht werden, ob zum Beispiel eine unheilbare Krankheit vorliege.
>Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen.


Ach, das Selbstbestimmungsrecht.
In der Regel ist das ja immer verbunden mit der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, weshalb die Polizei dann tätig wird. In den eigenen 4 Wänden ist das ja „erlaubt“.

Ich vermute aber dass die neuen Geschäftsmöglichkeiten vielleicht sogar mehr schwarze Schafe auf den Plan ruft als alles Andere.

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