Thema:
Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts flat
Autor: lion88
Datum:26.02.20 16:14
Antwort auf:Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von suicuique

>AFAIK wird dann jemand vom Amt bestimmt der die Interessen des Patienten vertreten soll oder zumindest das was er dafür hält.

Klar, aber der ist nur Sachwalter. Im Normalfall ein Familienmitglied. Eine solche Entscheidung wird dieser aber sicher nicht treffen dürfen. In Österreich ist sowieso leider noch alles viel strenger.

Selbstbestimmt in den Tod zu gehen, medizinisch assistiert und legal, das ist in Österreich nicht möglich

[https://www.derstandard.at/story/2000115045777/sterbehilfe-wie-sollte-die-gesetzeslage-in-oesterreich-ihrer-meinung-nach]

>Aber das hat mit dem Thema hier nicht so arg viel zu tun. Patientenverfügung ist vieles, nur kein Freifahrtschein zur Sterbehilfe ^^

Ich dachte eigentlich, ich darf in meiner Patientenverfügung zum Beispiel eine künstliche Ernährung ausschließen.


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