Thema:
Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts flat
Autor: suicuique
Datum:26.02.20 16:07
Antwort auf:Re:Hui: Entscheidung des Verfassungsgerichts von lion88

>>Sterbehilfe ist künftig nicht mehr strafbar. Eine Riesenerleichterung für alle Schwerkranken, deren Angehörigen und den Medizinern. Finde ich großartig und irgendwie auch beruhigend.
>
>Wie läuft das bei euch, wenn die Schwerkranken selbst nicht in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen und keine Patientenverfügung vorhanden ist?


AFAIK wird dann jemand vom Amt bestimmt der die Interessen des Patienten vertreten soll oder zumindest das was er dafür hält.

Aber das hat mit dem Thema hier nicht so arg viel zu tun. Patientenverfügung ist vieles, nur kein Freifahrtschein zur Sterbehilfe ^^

@asia1: Ein wenig nitpicking aber noch: Sterbehilfe ("Pille aufs Tablett legen") war nicht strafbar. Lediglich das geschäftsmäßige Betreiben dieser. Was es natürlich für alle Ärzte, Pfleger etc aus dem nicht unmittelbaren Personenkreis des Sterbewilligen de facto unter Strafe gestellt hat.

gruß


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