Thema:
Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil flat
Autor: Sockenpapst
Datum:18.02.20 13:53
Antwort auf:Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil von _bla_

>Du sicherst ja nicht das Versicherungsunternehmen vor Insolvenz, sondern du sicherst den individuellen Versicherungsnehmer gegen die Folgen einer möglichen Insolvenz seines Versicherungsgebers. Du nimmst also seine Altersrücklagen und gibst ihm dafür etwas was ihm persönlich nützt.

Altersrückstellungen sind auch im von Dir skizzierten Insolvenzfall qua Gesetz geschützt und nicht Teil der Insolvenzmasse. Insoweit und vor dem Hintergrund der allgemeinen Versicherungspflicht und dem Bestehen eines Basistarifes steht der Einzelne nicht vor dem Risiko einer PKV-Insolvenz, sondern "nur" vor dem steigender Beiträge.

Von daher: Ich habe Deinen Punkt verstanden. Ich halte ihn für nicht umsetzbar. Wir drehen uns im Kreis. Let´s agree to disagree zu diesem Aspekt. :)

Dennoch noch zwei Fragen:

>Am Ende geht es um die Abwägungen zwischen Leistungen, Beiträge und Sicherheit. Dort ist es völlig normal, das der Staat Vorgaben macht. (Fast) Jeder muss bspw. eine Krankenversicherung haben und diese Versicherung muss mindestens einen bestimmten Leistungsumfang haben.

Wer konkret soll seit 2008/2009 noch unter dieses "Fast" fallen?

>Es wäre also nicht ungewöhnlich, wenn der Gesetzgeber die Vorgaben verschärft, so das für die medizinische Basisversorgung strengere Vorgaben gelten, als für zusätzliche Luxusleitungen einer PKV.

Der Basistarif entspricht dem Leistungsniveau eines gesetzlich Versicherten, § 152 VAG. Was möchtest Du da an Vorgaben verschärfen?


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