Thema:
Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil flat
Autor: _bla_
Datum:18.02.20 13:26
Antwort auf:Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil von Sockenpapst


>>Um sie gegen das Risiko von Insolvenz zu schützen, werden die Altersrücklagen übertragen und nur bei Überschuß zurückgezahlt.
>
>Und zwar genau diesen Punkt. Du kannst zur Wahrung des individuellen Leistungsumfanges berechnete und letztlich treuhändisch für den Versicherten angelegte Gelder nicht willkürlich als Sicherheit für Dritte (des Versicherungsunternehmens) einsetzen. Das ist keine Verfügungsmasse.


Du sicherst ja nicht das Versicherungsunternehmen vor Insolvenz, sondern du sicherst den individuellen Versicherungsnehmer gegen die Folgen einer möglichen Insolvenz seines Versicherungsgebers. Du nimmst also seine Altersrücklagen und gibst ihm dafür etwas was ihm persönlich nützt. Am Ende geht es um die Abwägungen zwischen Leistungen, Beiträge und Sicherheit. Dort ist es völlig normal, das der Staat Vorgaben macht. (Fast) Jeder muss bspw. eine Krankenversicherung haben und diese Versicherung muss mindestens einen bestimmten Leistungsumfang haben. Eine PKV, die extrem billig ist, aber nur den Homöopathischen Heilpraktiker bezahlt ist bspw. nicht als alleinige Krankenversicherung zulässig. Es wäre also nicht ungewöhnlich, wenn der Gesetzgeber die Vorgaben verschärft, so das für die medizinische Basisversorgung strengere Vorgaben gelten, als für zusätzliche Luxusleitungen einer PKV. Die Rücklagen dann würden primär für die Absicherung der Basisleistung verwendet.
----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >