Thema:
Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil flat
Autor: Sockenpapst
Datum:18.02.20 10:23
Antwort auf:Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil von _bla_

>>Sorry, aber das ergibt keinen Sinn. Ich habe einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen, der mir einen spezifischen Leistungsumfang zusichert. Als Kostenerstattung (Geldleistungsprinzip), und nicht wie in der GKV als direkte medizinische Leistung (Sachleistungsprinzip).
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>Nur hast du gleichzeitig auch ein Interesse daran, das deine Versicherung bestehen bleibt und nicht durch Insolvenz der Versicherung oder unbezahlbar hohe Beiträge wertlos wird. Der Gesetzgeber dürfte hier durchaus eingreifen und eine medizinische Mindestversorgung absichern.


Nun, wenn der Gesetzgeber das bestehende Versorgungsmodell ausschließlich aufgrund politischer Entscheidung bewusst wertlos macht, muss er auch eine Alternative präsentieren, ja. Das ist doch unstreitig.

>Es gibt auch keinen Anspruch darauf von der Finanzierung des Solidarkonzept ausgenommen zu werden.

Es gibt so etwas wie Vertrauensschutz für meinen bestehenden Vertrag. Diesen ignoriert Dein Vorschlag komplett...

>Der Gesetzgeber könnte also bspw. auch die GKV auf risikoabhängige oder fixe Beiträge umstellen und den sozialen Ausgleich über neue Sozialleistungen und eine neue Gesundheitssoziaksteuer erreichen, die auch von PKV Versicherten gezahlt werden müsste.

...denn das hat niemand bestritten, war bislang auch nicht Dein Modell. Und Du greifst bei einer Steuererhöhung auch nicht in bestehende PKV-Verträge ein...
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>>Du greifst bewusst in die Vertragsfreiheit des Einzelnen für die Zukunft ein, und zwingst ihn gleichzeitig, seinen in der Vergangenheit aufgebauten Kapitalstock zu vergesellschaften. Das ist auf so vielen Ebenen schlicht und ergreifend rechtswidrig.
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>Du kannst durchaus Vergesellschaften, aber eben nur mit Entschädigung und wenn damit dem Wohl der Allgemeinheit gedient wird und eine Entschädigung erfolgt. In diesem Fall hättest du beides, es würde eine Entschädigung erfolgen, weil die bisher PKV Versicherten eine neue Leistung erhalten würden, die zwar einerseits beschränkter ist, aber andererseits auch wesentlich sicherer und günstiger.


Diese Argumentation möchte ich wirklich gern vor Gericht sehen, zumal der letzte Halbsatz eine schlichte Behauptung darstellt.

>Du kannst auch in die Vertragsfreiheit eingreifen, siehe bspw. Zwang zum Anbieten einer Basisversicherung oder gleicher Beiträge für Männer und Frauen.

Beides stellt eben keinen Eingriff in bestehende Verträge dar. Genau darum geht es bei Deinem Modell aber.


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