Thema:
Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil flat
Autor: Sockenpapst
Datum:18.02.20 09:32
Antwort auf:Re:Bertelsmann-Stiftung: PKV is teh evil von _bla_

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>>Mal abgesehen davon, dass ich auch der Meinung bin, dass Du hier unzulässig verschiedene grundlegende Funktionsprinzipien unterschiedlicher Systeme sozialer Sicherung vermischst, möchte ich nur ganz praktisch zu bedenken geben, dass bei einem aktuell stattfindenden Wechsel von PKV zu GKV selbstverständlich keine Altersrückstellungen an die GKV übertragen werden. Und das nicht erst seit heute.
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>Bei einem aktuellen Wechsel in die GKV gibt es aber auch keine Auszahlung der Altersrückstellungen an den Versicherungsnehmer, der wechselnde Mensch ist noch relativ jung und das System ist eigentlich darauf ausgelegt, das ein solcher Wechsel die Ausnahme darstellt.


Und es liegt ganz entscheidend daran, dass eine Privatversicherung eben nicht nach dem Solidarprinzip funktioniert.

>Es wäre etwa denkbar, das die PKV Mitglieder formal PKV Mitglieder bleiben, die Leistungen aber durch die GKV erbracht werden und die Kosten für diese Leistungserbringung den PKVs in Rechnung gestellt werden. Da bleiben dann die Altersrückstellungen formal bei den PKVs, aber vermutlich werden sie trotz Leistungen auf GKV Niveau vollständig oder fast vollständig für die Versorgung der Versicherten benötigt.

Ich habe einen Vertrag mit der PKV abgeschlossen, der mir einen spezifischen Leistungsumfang zusichert. Als Kostenerstattung (Geldleistungsprinzip), und nicht wie in der GKV als direkte medizinische Leistung (Sachleistungsprinzip); schon formal macht die von Dir skizzierte Erstattung keinen Sinn. Wesentlicher: Du greifst bewusst in die Vertragsfreiheit des Einzelnen für die Zukunft ein (anderer Leistungskatalog als vereinbart trotz offenbar weiterbestehendem Vertragsverhältnis), und zwingst ihn gleichzeitig, seinen in der Vergangenheit aufgebauten Kapitalstock zu vergesellschaften. Und auf welcher Grundlage sollen dann eigentlich noch die Beiträge der "PKV"-Versicherten berechnet werden? Und der PKV nimmst Du die Möglichkeit, eigenwirtschaftlich tätig zu sein, lässt sie allerdings mithilfe eines juristischen Taschenspielertricks bestehen, um sich an ihren Reserven gütlich zu tun. Das ganze Modell ist auf vielen Ebenen schlicht und ergreifend rechtswidrig.


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