Thema:
Re:Nachtrag: Ebay Support flat
Autor: BOBELE
Datum:17.02.20 18:07
Antwort auf:Re:Nachtrag: Ebay Support von dixip

>Aber kann ja durchaus sein, dass der Käufer erkrankt oder gar verstorben ist. Du müsstest dann die Figur auf jeden Fall rausrücken. So eine verpflichtende Rückabwicklung sehe ich da auch nicht. Und im Zweifel könntest Du natürlich Lagerkosten geltend machen, sowie Schadensersatz für die Wertminderung durch die Lagerung.

Ja, sowas wie krank oder verstorben befürchte ich auch. Wenn ich nur wüsste, wie ich irgendwen erreichen kann. Das ebay Konto wird jedenfalls offenbar nicht mehr genutzt. Und naja... es mindert sich ja höchstens der Wert seines Besitzes.

Wenn das jetzt ne Ware für 30 Euro wär, wärs mir wumpe. Aber das Ding stellt ja schon nen Wert dar. Find ich langsam belastend, dass ich ihm das nicht übergeben kann irgendwie.


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