Thema:
Re:Nachtrag: Ebay Support flat
Autor: dixip
Datum:17.02.20 17:58
Antwort auf:Nachtrag: Ebay Support von BOBELE

>Ich hab da nachgefragt, welche Möglichkeiten ich hätte, den Käufer zu identifizieren und wie ich vorgehen soll. Deren Antwort: Wenn der Käufer nicht abholt, müsste ich das Geld erstatten. Man würde dann prüfen, ob wind Erstattung der Ebay-Gebühren aus Kulanz möglich wäre...
>
>DAS seh ich ja nicht ein.


Verständlich :)
Aber kann ja durchaus sein, dass der Käufer erkrankt oder gar verstorben ist. Du müsstest dann die Figur auf jeden Fall rausrücken. So eine verpflichtende Rückabwicklung sehe ich da auch nicht. Und im Zweifel könntest Du natürlich Lagerkosten geltend machen, sowie Schadensersatz für die Wertminderung durch die Lagerung.


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