Thema:
Ich mag Menschen nicht die so etwas schreiben :) flat
Autor: DJS
Datum:15.02.20 02:10
Antwort auf:Unterschied Gegenstand & Objekt von BumBum

>"Wir können den Gegenstand als Objekt der verbrecherischen Handlung bezeichnen. Da nun aber jedes Verbrechen zugleich Störung eines rechtlich geschützten Interesses ist, muss jener Gegenstand zugleich als eine sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes erscheinen."

Diese ganzen Texte, die man damals gezwungen war in der Schule zu lesen, haben mich wahnsinnig gemacht. Und dieser Ausschnitt könnte locker aus diesen Texten stammen. :) So nach dem Motto "Wie kann ich möglichst kompliziert und geschwollen formulieren, dass Scheiße stinkt?" ;)


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