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Autor: | makaimura | ||
Datum: | 13.02.20 21:07 | ||
Antwort auf: | Re:passe von BumBum | ||
>Gegenstand = Opfer nicht wirklich. Opfer ist derjenige, der das geschützte Rechtsgut innehat, nicht das Objekt der Handlung. Bei manchen Sachen (z.b. Körperverletzung oder Freiheitsberaubung) kann das zusammenfallen, aber bei Gegenständen ist das nicht der Fall. |
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