Thema:
Re:Unterschied Gegenstand & Objekt flat
Autor: makaimura
Datum:13.02.20 21:05
Antwort auf:Unterschied Gegenstand & Objekt von BumBum

>Kann mir jemand den Absatz erklären so dass es jemand kapiert der Deutsch nicht als Muttersprache hat. Ich kapier den schon nicht wirklich :D
>
>"Wir können den Gegenstand als Objekt der verbrecherischen Handlung bezeichnen. Da nun aber jedes Verbrechen zugleich Störung eines rechtlich geschützten Interesses ist, muss jener Gegenstand zugleich als eine sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes erscheinen."


Beispiel Eigentum an einem Objekt: ein Diebstahl (als Handlung) zielt auf den Gegenstand als Objekt der Handlung ab. Rechtlichen Schutz genießt aber nicht das Objekt selbst, sondern das Eigentum daran. Der Gegenstand ist also eine "Verkörperung" des geschützten Rechtsgutes (= das Eigentum an dem Objekt).

Aber hey, denk Dir nichts. Hätte man sicher auch 100x einfacher formulieren könnnen.


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