Thema:
Re:Die Rentenlüge flat
Autor: suicuique
Datum:13.02.20 09:03
Antwort auf:Re:Die Rentenlüge von Phil Gates

>>Man deckelt die Renten ab einer gewissen Höhe.
>
>Sind doch gedeckelt. Wenn Du über der Beitragsbemessungsgrenze liegst, zahlst Du keine Rentenbeiträge mehr und bekommst auch am Ende nicht mehr raus, egal wie viel Du verdienst. Allerdings wird man wohl kaum jemandem verbieten können, privat vorzusorgen und dadurch eine höhere Rente zu haben. Oder Arbeitgebern verbieten, ihren MA bAV zu bezahlen.


Das ist klar.
Aber ich zumindest hatte da was anderes im Sinn.

Die maximal mögliche gesetzliche volle Altersrente dürfte aktuell bei ca. 3.000 Monatsrente liegen. (45 Beitragsjahre x BBG/Durchschnittsgehalt x Rentenwert)

Mein Ansatz ist:
Warum wirken die Rentenanpassungen auf die volle Rente?
Was spricht dagegen die Rentenanpassungen nur bis zu einer gewissen Basisrente wirken zu lassen?

So hat man beim Renteneintritt den unterschiedlichen Einzahlcharakteristiken Rechnung getragen (dieses Anliegen ist ja eine heilige Kuh die zu schlachten nur schwierig wäre), die unterschiedlichen Versorgungsniveaus würden sich aber im Laufe der Zeit zumindest etwas annähern.

Hier mal eine Beispielrechnung:
Renteneintritt mit 67
Person A 3.000, B 1.500, C 500 EUR Anfangsrente
Rentenanpassung 2 % p. a.

Lässt man (wie bisher) Rentenanpassungen komplett wirken, so erreicht man nach 20 Jahren (mit 87) folgende Rentenniveaus:
A 4.458
B 2.229
C 743

Passt man die Rente aber nur maximal 1.000 an, ergibt sich folgendes Bild 20 Jahre später:
A 3.400
B 1.900
C 743

Was erreicht man:
Die Schere hat sich etwas geschlossen.
Die Rentenausgaben reduzieren sich.
Der Versorgungsbedarf sollte sich auch bei unterschiedlichen Lebensstilen im fortgeschrittenen Alter angleichen, so dass es mir schwer fällt eine für die Rentner spürbare Benachteiligung auszumachen. Im Grunde dürfte das lediglich den Nachlass tangieren.
Womit wir fast wieder beim Thema Erben wären ...

gruß


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