Thema:
Re:Fakten (!) über Merz flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:12.02.20 11:23
Antwort auf:Re:Fakten (!) über Merz von suicuique

>>>Aus einem Tweet:
>>>- Merz stimmte gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.
>>>- Er wollte die Renten VOLL besteuern und das Eintrittsalter auf 70 erhöhen.
>>>- Er wollte den Kündigungsschutz komplett abschaffen.
>>>- Und er klagte gegen die Offenlegung von Nebeneinkünften.
>>>
>>>Stimmt das? Klar könnte er damit am rechten Rand fischen, aber das sollen wir goutieren?
>>
>>Ist dein Google tot? Bei allen vier Punkte wird der sofort fündig, ist alles so korrekt.
>
>Das spiegelt in dieser Kürze und Pauschalisierung den Sachverhalt nicht korrekt wieder.
>
>Allerdings hatte die Abstimmung eine lange Vorgeschichte. Zwischen den Parteien war im Vorfeld ein Streit um eine sogenannte Widerspruchsklausel entbrannt. Die Klausel sah vor, dass eine Anzeige im Nachhinein durch das mutmaßliche Opfer zurückgezogen werden könnte. Kritiker befürchteten, dass Vergewaltigungsopfer so von Tätern unter Druck gesetzt werden könnten, ihre Anzeige zurückzunehmen.
>
>Weil in dem Punkt keine Einigung in Sicht war, brachten verschiedene Abgeordnete schließlich einen sogenannten „Gruppenantrag” ohne die kontrovers diskutierte Widerspruchsklausel ein. Darüber stimmten die Abgeordneten dann ohne Fraktionszwang ab. Ein Gruppenantrag ist ein Antrag von verschiedenen Abgeordneten der Regierungsfraktion und der Opposition über Parteigrenzen hinweg.
>
>Die 138 Nein-Stimmen waren offenbar teilweise auch der Diskussion um die Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die aufgelisteten Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten, ist aus dem Dokument nicht ersichtlich.

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>
>Zumal ich es bedenklich finde oftmals vielschichtige Diskussionen auf griffige Positionen runter zu brechen. Unabhängig ob ich die Bewertung teile oder nicht.
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>gruß


Typisch Politiker. Wer nicht alle seiner Positionen erfüllt bekommt, stimmt selbst gegen den kleinsten gemeinsamen Nenner.


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