Thema:
Das geilste ist ja: Zu lange AGBs sind nichtig. flat
Autor: Pascal Parvex
Datum:08.02.20 21:02
Antwort auf:Pfui: Kundenfreundlichkeit von Purple Motion

Zumindest laut einem Artikel des Beobachters, welchen ich vor ein paar Wochen in der Printausgabe gelesen habe. Demnach können AGBs schon bei einer Lesedauer von deutlich weniger als einer halben Stunde nichtig sein.

Dass es bei Mahnungen völlig reicht, nur den ursprünglichen Betrag zu zahlen, habe ich viel zu spät gelernt. Also nicht dass ich viele Mahnungen habe, praktisch nie. Das mit der Vorlagengebühr merke ich mir auch, bin aber nicht sicher, ob DHL das frisst. Mikkl!! :)


< antworten >