Thema:
Re:Pfui: Kundenfreundlichkeit flat
Autor: hellbringer
Datum:04.02.20 13:29
Antwort auf:Pfui: Kundenfreundlichkeit von Purple Motion

AGB sind kein geltendes Recht. Da kann jeder reinschreiben, was er mag. Ob das gültig ist, entscheidet das Gesetz und schlussendlich ein Richter (wenn es so weit kommt).

Ich würde die Mahngebühren NICHT zahlen und falls der Händler immer noch Ärger macht das einem Rechtsanwalt übergeben und spätestens dann bei diesem Händler nie wieder einkaufen. Wenn ihm 40 Euro (die ihm wohl rechtlich gar nicht zustehen) wichtiger sind als ein langjähriger Kunde, dann hat er einen Vogel.

Mir selber ist es in jungen Jahren paarmal passiert, dass ich Zahlungen vergessen und Erinnerungsschreiben übersehen habe. Und es gab auch die ein oder andere Mahnung inkl. deftiger Mahngebühr. Aber in allen Fällen hat es ausgereicht, wenn ich kommentarlos den fehlenden Betrag überwiesen habe. Weil der Rechtsstreit inkl. verärgerten/verlorenen Kunden kann sich doch niemals für den Vertragspartner lohnen. Das wissen auch die meisten Firmen und geben Ruhe, wenn sie ihr Geld gaben.


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