Thema:
Re:Arbeitsrechtler hier? flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:29.01.20 16:48
Antwort auf:Arbeitsrechtler hier? von CompetitionPro

>bräuchte einen Tipp zu folgendem Sachverhalt. Unsere Kita ist ein Elternverein (=Träger) mit u.a. meiner Frau im Vorstand, der Vorstand stellt auch das Personal ein. Jetzt wurde vor ein paar Monaten u.a. eine neue, junge Erzieherin eingestellt. Die fing gut an und ließ dann schnell nach. Nach einem klärenden Gespräch wurde es besser, liess aber wieder nach. Dann wurde es besser und sie bat wegen Hauskauf um eine vorzeitige Beendigung der Probezeit. Die wurde gewährt.
>
>Anfang des Jahres brach es dann richtig ein, sie war unmotivert, liess Kleinstkinder unbeaufsichtigt um wegen dem Hauskauf zu telefonieren usw. Gab es Hinweise von der Leitung war sie am nächsten Tag krank. Mittlerweile haben 2 Eltern ihre Kinder aus einer neuen Gruppe abgemeldet wegen ihr. (waren aber auch typische Nörgeln-für-mein-kind-nur-das-beste-Eltern). Letzte Woche war sie extrem unmotiviert. Die Leitung hat ihr dann fürs WE mitgegeben, mal darüber nachzudenken, wie für sie persönlich der optimale Kindergartentag aussieht. Am Montag gab es statt eines Plans nur: "Am Wochenende habe ich frei, da denke ich nicht über die Arbeit nach". Seit Gestern ist sie wieder krank.
>
>Am Freitag ist der letzte Tag, an dem man ihr noch kündigen kann. Danach ist das massiv schwer.
>Der Vorstand ist einstimmig für kündigen, die Leitung hat Bedenken, weil sie es wohl schwer hätte dann erneut einen Job zu bekommen, weil die Jobs davor wohl auch so plötzlich endeten.
>
>Könnte man nach einem normenverdeutlichem Gespräch eine Kündigung aussprechen und ihr einen neuen Vertrag mit neuer Probezeit anbieten oder eine Änderungskündigung mit neuer Probezeit?
>Das Problem ist halt die kurze Zeit, in der entschieden werden muss.


Sie hat doch offenbar ihr wahres Gesicht bereits gezeigt, die vorherigen Jobs deuten auch darauf hin. Warum sollte man sich so jemanden länger ans Bein binden? Kündigen und gut ist. Eigentlich hätte es schon längst eine Abmahnung geben müssen wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname