Thema: |
|
||
Autor: | Mampf | ||
Datum: | 24.01.20 06:23 | ||
Antwort auf: | Re:Mit dem Nachtzug nach Brüssel - und dem Flugzeug retour von peppi | ||
da hat dein Sachbearbeiter aber keine ahnung vom sgb. auch arbeitssuchenden steht urlaub zu. Ich denke zwar nicht, dass man Anspruch auf gesonderte leistungen hat, aber immerhin darfst du dich, orientiert am mindest Urlaubs Anspruch, von deiner Verpflichtung, auf Abruf zu sein, befreien. Muss halt nur rechtzeitig beantragt werdne, wie halt Urlaub beim ABG. |
|||
< antworten > | |||