Thema:
Re:Mietpreisbremse, Durchschnittsmiete etc. flat
Autor: Telemesse
Datum:20.01.20 12:16
Antwort auf:Re:Mietpreisbremse, Durchschnittsmiete etc. von Boabdil

>>Kann mir einer in einfachen Worten erklären, wie die Mietpreisbremse funktionieren soll?
>>Als Beispiel ein Stadteil in München, Durchschnittsmiete lt. Mietspiegel ist 14,10 kalt. Ist dann jetzt eine Anzeige mit einer Kaltmiete von 21,15 illegal? Oder was bringt die Mietpreisbremse in so einem Fall?
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>Die Anzeige selbst ist nicht illegal. Aber wenn der Vertrag abgeschlossen ist, kann der Mieter die Miethöhe rügen und bezahlt dann fortan nur das, was laut ortsüblicher Miete (Mietspiegel) bezahlt werden sollte.
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>Viele Mieter scheuen sich aber davor, kurz nach Mietbeginn die Miete zu rügen. Mittlerweile gibt es dafür sogar Unternehmen, die den gesamten Schriftverkehr mit dem Vermieter übernehmen. Als Gegenleistung verlangen sie eine Provision. Also bei der Differenz 14 zu 21 würde ich keine Sekunde davor zurückschrecken, die Rüge auf den Weg zu bringen. :)


In München gibt es einige Dinge, die eine Ausnahme von der Mitpreisbremse begründen können. Siehe mein Post oben. Um eine Aussage zur Rechtskonformität der aufgerufenen Miete zu treffen braucht man also zwingend detailliertere Angaben, die sich ja durchaus vor Abschluss eines Mietvertrages eruieren lassen sollten.


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