Thema:
Re:Kanzlei WBS klärt auf flat
Autor: Kim
Datum:18.01.20 21:10
Antwort auf:Re:Kanzlei WBS klärt auf von Derrick

>Ja aber darum gehts doch bei pac. Der Typ wollte seinen Ausweis. In die Hand gedrückt. Und damit nach hinten gehen. Und das ist laut Ausweisgesetz nicht mehr erlaubt. Keine Ahnung warum du meinst dass das nichts mit seinem Fall zu tun hat.

Ich glaube, Du hast das noch immer nicht richtig verstanden. Ausweis als Pfand/Sicherheit überlassen ist was anderes. Man überlässt einem Dritten den Ausweis über einen längeren Zeitraum. Kam bei uns früher hin und wieder vor wenn ein Kunde zum Beispiel 5 Euro zu wenig dabei hatte und er sagte, er zahlt morgen oder nächste Woche den Rest. Sowas zu verlangen oder darauf einzugehen ist nicht länger gesetzeskonform da der Inhaber jeder Zeit in der Lage sein soll, sich auszuweisen.

Den Ausweis mitzunehmen um eine Kopie zu machen oder um ihn für die Suche eines Pakets zu verwenden ist natürlich nicht illegal, letzteres aber trotzdem hochgradig unnötig.


< antworten >