Thema:
Re:Immobilienprüfung vor Kauf flat
Autor: Telemesse
Datum:15.01.20 11:19
Antwort auf:Re:Immobilienprüfung vor Kauf von Phil Gates

>>Btw. ist deine oben genannte Einschätzung nicht ganz richtig. Ein Verkäufer muss ihm bekannte Mängel/Schäden offen legen. Tut er dies nicht haftet er dafür.
>
>Nur, dass Du das als Käufer beweisen musst. Der Verkäufer wird sich dumm stellen, wenn es nicht gerade ein offensichtlicher Mangel ist.


Andersrum dürfte es aber auch nicht wirklich praktikabel sein.
Bei Hauskäufen empfehlen wir unseren Kunden generell immer die Hinzuziehung eines Sachverständigen. Darüberhinaus empfehlen wir immer das hinzufügen einer Passage im Kaufvertrag bei der der Verkäufer versichert das die Heizungsanlage sowie Elektro- und Sanitärinstallationen uneingeschränkt funktionstüchtig sind.
Wenn man das beachtet ist man eigentlich ziemlich sicher.
Wir hatten hier zumindest in den letzten 20 Jahren keinen einzigen Fall bei dem es im Nachhinein zu Rechtsstreitigkeiten wegen nennenswerter baulicher Mängel kam.


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