Thema:
Re:Immobilienprüfung vor Kauf flat
Autor: Phil Gates
Datum:15.01.20 10:05
Antwort auf:Re:Immobilienprüfung vor Kauf von Telemesse

>Btw. ist deine oben genannte Einschätzung nicht ganz richtig. Ein Verkäufer muss ihm bekannte Mängel/Schäden offen legen. Tut er dies nicht haftet er dafür.

Nur, dass Du das als Käufer beweisen musst. Der Verkäufer wird sich dumm stellen, wenn es nicht gerade ein offensichtlicher Mangel ist.


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