Thema:
Re:Die M! Tageszeitung - Journalismus VIII flat
Autor: ChRoM
Datum:13.01.20 12:28
Antwort auf:Re:Die M! Tageszeitung - Journalismus VIII von _bla_

>Du berechnest einfach die Differenz zwischen dem Vermögen des Verstorbenen und dem was der Verstorbene selbst geerbt hat. Dafür musst du nur immer wenn jemand stirbt den derzeitigen Wert seines Vermögens ermitteln. Diese Differenz gilt dann als das erarbeitetes Vermögen. Also gilt sogar ein gestiegener Wert von geerbten Wohneigentum als erarbeitetes Vermögen und könnte günstiger vererbt werden.

Vielleicht hab ich ja auch was falsch verstanden, aber schauen wir uns mal zwei Szenarien an:

Szenario a) Der Vater erbt ein Unternehmen vom Großvater, das mit 5 Mio. Euro bewertet ist. Die wirtschaftlichen Rahmenbeidungen ändern sich in der Branche, das Unternehmen muss unter den Fittichen des Vaters saniert werden, kann aber deutlich geschrumpft weiterbestehen. Als im nächsten Schritt die Kinder erben, hat das Unternehmen einen Wert von 1 Mio Euro. Jetzt schaut man laut der Regelung also: Was hat der Vater geerbt? 5 Mio Euro. Ego ist das Erbe der Kinder voll zu besteuern.

Szenario b) Ein deutscher Elon Musk erarbeitet sich ein Vermögen von 20 Milliarden. Die darf er weil selbst erarbeitet steuerfrei/günstig an seine Kinder vererben. Die Kinder machen aus den 20 Mrd. 500 Milliarden, indem sie mit SpaceX das halbe Sonnensystem kolonisieren. Die Enkelkinder zahlen den hohen Steuersatz auf die lächerlichen 20 Milliarden, die ihre Eltern einst geerbt haben.

Hab ich das soweit richtig verstanden? Beide Szenarien sind absurd. Das ganze Konzept, Vermögen zwei Generationen später zu besteuern, hinkt hinten und vorne.


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