Thema:
Re:Die M! Tageszeitung - Journalismus VIII flat
Autor: _bla_
Datum:13.01.20 11:44
Antwort auf:Re:Die M! Tageszeitung - Journalismus VIII von Telemesse

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>Herr Mustermann erbt mit 18 Jahren 3 Million Euro und verprasst das Geld bis zu seinem 25 Lebensjahr mit Koks und Nutten. Danach gründet er ein erfolgreiches Unternehmen, stirbt im Alter von 70 Jahren und hinterläßt seinen Kindern ein Unternehmen im Wert von etwa 3 Millionen Euro.
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>Wie wäre dies nun fiskalisch zu behandeln?


Der Artikel geht davon aus, das Unternehmen in dem Fall wie schon geerbt behandelt werden würde. Es wird einfach geschaut, wie viel der Verstorbene selbst geerbt hat und dann der entsprechende Betrag höher besteuert. Was bspw. bei Immobilien oder Unternehmen auch dazu führt, das deren Wertzuwachs eben nicht höher besteuert wird. Wenn bspw. ein Haus vor Jahrzehnten vererbt wurde und damals erheblich weniger wert war, würden der höhere Steuersatz nur auf den damaligen Wert gezählt werden, der oftmals nur ein Bruchteil des heutigen Werts darstellt.

Anders geht es ja auch nicht. Was wenn bspw. jemand Aktien geerbt hat, die natürlich im Wert schwanken, soll da dann der geringste Wert als Referenz angenommen werden?
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