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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 13.01.20 11:05 | ||
Antwort auf: | Re:Die M! Tageszeitung - Journalismus VIII von _bla_ | ||
>[https://www.zeit.de/2020/03/erbschaftsteuer-vermoegen-nachlass-ungleichheit-gerechtigkeit-daniel-halliday/komplettansicht] > >Edit: Da der Artikel inzwischen hinter einer Paywall steht, hier die Kernidee: >Vermögen soll bei Erbschaften unterschiedlich besteuert werden, je nach dem ob es sich um selbst erarbeitetes Vermögen handelt, oder um Vermögen, welches auch schon ererbt wurde handelt. Letzteres soll sehr hoch oder sogar zu 100% besteuert werden. > Herr Mustermann erbt mit 18 Jahren 3 Million Euro und verprasst das Geld bis zu seinem 25 Lebensjahr mit Koks und Nutten. Danach gründet er ein erfolgreiches Unternehmen, stirbt im Alter von 70 Jahren und hinterläßt seinen Kindern ein Unternehmen mit 35 Mitarbeitern im Wert von etwa 3 Millionen Euro in dem die Kinder bereits seit etwa 15 Jahren als Geschäftsführer tätig sind. Wie wäre dies nun fiskalisch zu behandeln? >Finde ich einen sehr spannenden Vorschlag. Ich könnte mir vorstellen, das es für manche Großerben sogar motivierend wirken könnte. Heute sind deren Kinder ohnehin versorgt, nach einer solche Regel nur dann, wenn sie selber Leistung bringen und ein eigenes Vermögen schaffen. (Was natürlich immer noch erheblich einfacher ist, wenn man dafür auf ein ererbtes Vermögen zurückgreifen kann) >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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