Thema:
Re:Datejust 41 flat
Autor: Sven Mittag
Datum:12.01.20 20:35
Antwort auf:Re:Datejust 41 von Melanie

>Wenn eine Uhr mit 5 ATM ausgewiesen ist, bedeutet das keinesfalls, dass die Uhr bei allen Bedingungen bis zu 50 Meter Wassertiefe dem Wasser trotzt. Dieses Rating besagt nur, dass die Uhr dem Wasserdruck bei dieser Tiefe standhält, wenn sie diesem unbeweglich ausgesetzt ist. Wenn Du mit der Uhr schwimmst oder einfach nur ins Wasser hüpfst, erzeugst Du durch die Bewegung ein Vielfaches dieses Drucks und riskierst eben, dass Wasser die Dichtungen der Uhr durchdringt. Bis jetzt hast Du wohl Glück gehabt, aber Du spielst hier mit dem Wasser. Hurhurhur. Ich glaube auch nicht, dass Rolex Dir da helfen wird, wenn Du mit einem Wasserschaden ankommst.

*sigh* Fange nie eine Diskussion mit nem Rechtsanwalt an! Der Beruf ist Feuer fürs normalsterbliche Reden und Denken.

ALSO: Ja, es gibt physikalisch keine wasserdichte Uhr. Bzw. keine handelsübliche Uhr, da hier natürlich der Aufwand viel zu hoch wäre. ABER: eine Uhr mit 3 ATM gilt im deutschen (!) Sprachgebrauch als wasserdicht. Sogar rechtlich gesehen. Obwohl hier ein Schwimmen wirklich mutig ist, sofern die Angabe recht genau ist.

Anders sieht es übrigens schon bei der Angabe der "Dichtigkeit" auf Wassertiefe an. 50 Meter Wassertiefe ist nach aktueller Rechtssprechung NICHT mit 5 ATM gleichzusetzen. Und nachdem Rolex nicht die Angaben in ihrem Pamphleten in ATM sondern wirklich in Metern angibt, muss dies ebenfalls nach aktueller Rechtssprechung bedeuten, dass die Uhr bei normaler Nutzung in dieser Wassertiefe (was wiederum rechtlich NICHT schwimmen bedeutet) den Druck standhalten muss. Entsprechende Wartung und eingeschränkte Verweildauer natürlich vorausgesetzt.

Wie du bereits festgestellt hast, bedeutet nämlich jede Bewegung, die einen Anpressdruck gegen das Wasser verursacht, dass die Gefahr eines Wassereindringens massiv steigt. Wenn ich schwimme, vermutlich eher weniger. Wenn ein Herr Filho seine Bahnen schwimmt, vermutlich eine gute Spur mehr.

All diese Unsicherheiten führen dazu, dass generell die Angaben über die "Dichtigkeit" einer Uhr sehr konservativ einzuschätzen sind. Rolex selbst gibt ja zu, dass alle Modelle mit angegebener 100m-"Wasserdichtigkeit" ab Werk (!) einen Druck aushalten, die um ein VIELFACHES höher liegen. Bei den "Premiummodellen" trotz Angabe von "nur 100 m" bei knapp 4000 m (!). Also anders formuliert: ja, man darf damit bedenkenlos tauchen, schwimmen, sich aus einem Torpedorohr abfeuern lassen! Wir reden hier immerhin über die Marke, die Ihr erstes Internationales Standing damit gemacht hat, den Ärmelkanal zu durchschwimmen. Also die Schwimmerin mit der Uhr am Arm. Nicht die Uhr allein!

Genauso ziert sich bekanntlich Apple bis heute der Apple Watch eine Wassertauglichkeit zu attestieren, obwohl diese besteht und im OS massiv vorausgesetzt wird (Stichwort: automatische Erkennung von Schwimmbewegungen in der Sport App). Der Grund ist immer der selbe: Wie willst du im Gewährleistungsfall wirklich prüfen, dass nur die ggf. erlaubte Tiefe, Dauer, ja sogar benötigte Wartung berücksichtigt wurde? Wird halt recht schwer, daher ist man im Zweifelsfall sicher, die Verantwortung dem Nutzer aufs Auge zu drücken.

Und hier sind wir beim letzten Punkt: Klar, kann es gut sein, dass ich mir irgendwann massiv mal in den Arsch beiße, dass ich mit meiner Uhr baden gegangen bin. Dies kann mir aber - wie du ja selber weißt - bei der Cellini genauso gut passieren wie bei der Yachtmaster.

Ein schlecht gesetzter Dichtungsring oder ein schnellere Verschleiß durch Salzwasser - und es wird teuer. Eine Uhr ist aber imho immer noch ein Funktionsobjekt, auch wenn in der Preisklasse natürlich der Faktor "Männerschmuck" mit zum Tragen kommt. Wenn die Uhr so empfindlich ist, dass Sie diese Nutzung nicht aushält, dann hat sie Ihre Funktion schlicht nicht erfüllt. Ich möchte hier einfach einen Rolex-Uhrenmacher zitieren: "Naja, ich würde mir mehr Sorgen machen, die Uhr am Strand liegen zu lassen, als damit schwimmen zu gehen!" - Konnte ich irgendwie nachvollziehen.


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