Thema:
Re:Hui: Neuregelung Elternunterhalt flat
Autor: jabbathehutt
Datum:10.01.20 10:25
Antwort auf:Re:Hui: Neuregelung Elternunterhalt von Matze


>"Das Einkommen eines etwaigen Ehegatten des Abkömmlings spielt dabei für die Frage, ob der Abkömmling überhaupt zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann, keine Rolle! Nur wenn der Abkömmling selbst mit seinem Einkommen oberhalb der Einkommensgrenze liegt, wird für die konkrete Berechnung auch das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt!"

Abwarten....

"Ob der neue Gesetzesentwurf zu mehr Gerechtigkeit führen wird, wird sich zeigen. Beispielsweise dürfte ein Ehepaar, das jeweils 99.000 € Jahresbruttogehalt erzielt, angesichts eines Familieneinkommens in Höhe von 198.000 € brutto pro Jahr wohl sehr viel eher ohne Einbußen seines Lebensstandards in der Lage sein, Elternunterhalt zu leisten als ein Ehepaar, bei dem nur ein Ehegatte als Alleinverdiener ein Jahresbruttogehalt und damit ein Familieneinkommen in Höhe von 101.000 € erzielt. Trotzdem müsste nach den neuen Regelungen wohl nur letzterer entsprechende Forderungen fürchten."

Ich tippe darauf, dass der Ehegattenunterhalt sehr wohl noch eine Rolle spielen wird, damit man sich nicht klein rechnen kann.
Beispiel:

Die Mutter der Ehefrau kommt ins Heim.
Die Ehefrau arbeitet nicht.
Der Ehemann verdient 500.000,- Euro.

Nach der o.g. Regel müsste niemand zahlen.
Das wird aber sicherlich nicht funktionieren- da die "mittellose" Ehefrau Anspruch auf 3/7 der Einkünfte des Ehemannes hat.

Damit: 3/7 von 500.000,-. = 214.285,71 damit über 100.000 damit Unterhalt an die Schwiegermutter.


< antworten >