Thema:
Re:Zoll/EUSt Frei bis 31.12.2020 flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:07.01.20 22:43
Antwort auf:Zoll/EUSt Frei bis 31.12.2020 von Moosmann

>[https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/brexit/brexit.html]
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>Die Partei von Premierminister Boris Johnson (Tories) gewann die Neuwahl in GBR am 12. Dezember 2019 mit komfortabler Mehrheit. Boris Johnson konnte damit am 20. Dezember 2019 seinen Deal im britischen Parlament durchsetzen. Es wird daher zu einem Austritt GBR am 1. Februar 2020 kommen. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor, in der es aus zollrechtlicher Sicht zu keinen Änderungen kommt.
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>Bis Ende des Jahres 2020 ist GBR zwar kein Mitgliedstaat mehr, wird aber von der EU weiter wie ein Mitgliedstaat behandelt. Das EU-Recht wird damit in und gegenüber GBR weiter Anwendung finden - also auch das EU-Zollrecht.


Ja, war bekannt, auch wenn es manche nicht glauben wollten. Bis Ende des Jahres wird sich in vielen Bereichen trotz Brexit nichts ändern.


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