Thema:
Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.01.20 17:10
Antwort auf:Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft von SNK-rules

>Was bei dem BGB aber an der Realität vorbei geht ist die Tatsache das immer nur der Versender im Versicherungsfall das Geld erhält.

Nein, s.u.

>Sollte nun das Paket also verloren gehen könntest du nach BGB das Geld für den Verkauf der Ware behalten und könntest dir von DHL das Geld aus der Versicherung holen und wenn man jetzt unehrlich sein möchte könnte man das Geld behalten und der Empfänger müsste dich verklagen.
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Der Käufer hat ein Anrecht auf das sog. stellvertretende Commodum, § 285 BGB gegen den Verkäufer. Aber ja, in der Konstellation, dass DHL an den Verkäufer bzw. Versender gezahlt hat, müsste er das im Ernstfall einklagen.

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>Wichtig zu wissen: Nur der Absender eines Pakets ist Vertragspartner von DHL. Der Empfänger kann den Schaden zwar melden und das Paket zur Begutachtung einreichen, eine Entschädigung erhält jedoch nur der Absender, wenn den Wert des Paketinhalts mit Belegen nachweisen kann und wenn das Paket ausreichend gut verpackt war.

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Wo hast Du denn das her? Siehe § 421 Abs. 1 S. 2 HGB: Der Empfänger hat einen direkten eigenen Anspruch gegen den Frachtführer. Und das kann auch nicht über AGB abbedungen werden. Völlig egal, was die Post und ihre Schergen gerne hätten, das Gesetz ist eindeutig.


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