Thema:
Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft flat
Autor: Gleylancer
Datum:07.01.20 15:55
Antwort auf:Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft von Phil Gates

>Geht es da um irgendeine Treuhand-Geschichte? Dafür können sie die Spielregeln vorgeben wie sie lustig sind, ist ja deren Plattform. Aber selbst wenn der Käufer schon bezahlt hat: Ebay kann auch vorsehen, dass Du abweichend vom BGB für das Versandrisiko einstehen musst. Darauf kann sich der Käufer dann zwar vermutlich nicht berufen, aber Ebay kann Dich sperren.

Eine Mitarbeiterin bei eBay hat es auf Nachfrage hin ganz kurz und knapp ähnlich geschildert wie Du. Und ich schätze es sehr, wenn ich keine Standardtexte bekomme.

Wer mit Paypal verkauft unterwirft sich demnach dem Käuferschutz. Das Ganze, obwohl der Verkäufer die Gebühren dafür bezahlt. Es ist eigentlich völligst absurd, aber man kann wohl nichts dagegen tun.

>Schick halt versichert oder per Einschreiben.

Auch dazu hat die Mitarbeiterin sich ganz kurz geäußert. Mach's ohne Paypal, dann gilt das BGB und eBay macht überhaupt nichts.

Bin zwar gelackmeiert, aber wieder ein Stück schlauer -_- Glaube ich.


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