Thema:
Re:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.01.20 15:42
Antwort auf:2x Sendung verloren gegangen, 2x wurde ich bestraft von Gleylancer

>Obwohl im BGB eindeutig geschrieben ist, dass bei Privatverkäufen immer der Käufer das Versandrisiko trägt, bestraft eBay den Verkäufer, wenn hier eine Sendung ohne Sendungsnummer verloren geht.
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>"Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko."
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>Ich biete immer beide Versandarten an, sowohl versichert als auch unversichert.
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>Argumentation eBay:
>"Wir haben diesen Fall noch einmal geprüft. Dabei sind wir zu dem Schluss gekommen, dass unsere ursprüngliche Entscheidung korrekt war.
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>Der Käufer hat den Artikel nicht erhalten und es wurden keine Angaben zur Sendungsverfolgung bereitgestellt.
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>Ohne die Möglichkeit einer Sendungsnachverfolgung können wir die Zustellung des Artikels leider nicht nachvollziehen. Deshalb können wir Ihrem Einspruch nicht stattgeben.
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>Um auch in Zukunft erfolgreich auf eBay zu handeln und vom eBay-Verkäuferschutz zu profitieren, sollten Sie immer eine Versandart wählen, bei der Sie die Zustellung anhand einer Sendungsverfolgung belegen können. Auch wenn der unversicherte Versand durch den Käufer selbst ausgewählt wurde, ist eine Versandart mit Sendungsverfolgung Voraussetzung für den eBay-Verkäuferschutz."

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>Sorry, aber deren Welt scheint mir verkehrt herum zu sein.


Geht es da um irgendeine Treuhand-Geschichte? Dafür können sie die Spielregeln vorgeben wie sie lustig sind, ist ja deren Plattform. Aber selbst wenn der Käufer schon bezahlt hat: Ebay kann auch vorsehen, dass Du abweichend vom BGB für das Versandrisiko einstehen musst. Darauf kann sich der Käufer dann zwar vermutlich nicht berufen, aber Ebay kann Dich sperren.

Schick halt versichert oder per Einschreiben.


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