Thema:
Re:Pfui II: keine Brandmeldeanlage im Affenhaus?! flat
Autor: Phil Gates
Datum:02.01.20 13:44
Antwort auf:Re:Pfui II: keine Brandmeldeanlage im Affenhaus?! von DasReptil

>>Sehr schlimm jedenfalls und man weiß nicht so recht ob man den Verursacherinnen jetzt den Knast wünschen soll oder unter „extrem dumm und tragisch“ abhaken muss. Bin daher auch gespannt wie das rechtlich ausgeht.
>>
>>Greets
>>Rocco
>
>Die Lage ist ja eigentlich ziemlich eindeutig, Himmelslaternen sind verboten und Dummheit schützt vor Strafe nicht. Da sollte man ruhig mal ein Exempel statuieren.


Es ist eigentlich egal, ob es verbotene Himmelslaternen oder auch eine fehlgeleitete legale Rakete war, fahrlässige Brandstiftung ist in jedem Fall gemäß § 306d StGB strafbar und es kann dafür bis zu 5 Jahre geben. Ich vermute, es gibt Bewährung, weil sie sich ja gestellt haben. Aber angesichts der Schadenshöhe und des Grades der Fahrlässigkeit - hier wirkt sich dann schon aus, dass die Dinger verboten sind - gibt das sicher nicht nur eine Geldstrafe. Und der zivilrechtliche Schaden ist ja auch immens, das zahlt vermutlich in dem Fall auch keine Haftpflicht.


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