Thema:
Re:Regierung will Behördenzugriff auf Passwörter flat
Autor: _bla_
Datum:17.12.19 19:31
Antwort auf:Re:Regierung will Behördenzugriff auf Passwörter von Phil Gates


>Ich sehe hier schon ein immenses Problem. Jeder, ausnahmslos jeder, begeht hin und wieder Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Natürlich in der Regel nichts Dramatisches.

Falls das wirklich so ist, dann finde ich das ein wesentlich größeres Problem, als unzulässige Hausdurchsuchungen. Das ist doch eher ein Merkmal von Diktaturen, in denen jeder ständig gegen Gesetze verstößt, aber Strafverfolgung selektiv gegen Gegner des Regiems erfolgt. Beweisverwertungsverbote sind bei so einer Situation doch auch keine sonderlich geeignete  Gegenmaßnahme: Sie helfen nur denen die aufgrund rechtswidriger Maßnahmen erwischt wurde, nicht aber denen bei denen die Maßnahme legal war, sich der eigentliche Verdacht nicht bestätigt hat, aber es einen Zufallsfund gab oder wenn es sich um kleinere Straftaten außerhalb geschützter Räume gehandelt hat.


> Denn Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Post- und Fernmeldegeheimnis usw. sind nun einmal nur ausnahmsweise zulässig und müssen verhältnismäßig sein.

Natürlich, aber die Frage ist doch, ob Beweisverwertungsverbote dort die wirksamste und sinnvollste Gegenmaßnahme sind. Und: Auch ohne Beweisverwertungsverbote würde ich eine Durchsuchung durch einen Zufallsfund nicht als nachträglich legtimiert ansehen.

>Die Beamten sind ja durch § 839 BGB privilegiert, der Staat nimmt ihnen nach außen die Haftung ab, und im Innenverhältnis haften sie nur bei Vorsatz.

Das ist ja auch okay, es geht mir nicht darum Beamte für menschliche Fehler zu bestrafen. Das kann passieren, was allerdings nicht bedeutet, das deshalb dem Opfer keine Entschädigung zusteht.

> Und tatsächlich haben wir die Rechtslage bereits jetzt, wenn sich ein Beamter zumindest fahrlässig zu Unrecht eine TK-Überwachung erlauben lässt, löst das in der Theorie Ansprüche wegen Amtspflichtverletzung gegen den Staat aus. Nur wird es in der Regel unmöglich sein, einen Schaden zu beweisen. Und auch "Schmerzensgeld" gibt's nur dann, wenn man z.B. eine Rufschädigung erlitten hat oder durch die Ermittlungen psychisch krank geworden ist. Ich habe gerade eine solche Klage wegen einem etwas anders gelagerten Sachverhalt eingereicht, aber das war auch wirklich ein eklatantes Fehlverhalten, und ausnahmsweise ist der Schaden ganz gut zu belegen.

Gerade da könnte man imho ansetzen und für die Verletzung von Grundrechten substanzielle Entschädigungssummen festlegen, die sowohl für das Opfer eine spürbare Wiedergutmachung darstellen, als auch für den Staat abschreckende Wirkung haben.

   
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