Thema:
Re:Regierung will Behördenzugriff auf Passwörter flat
Autor: Ihsan
Datum:15.12.19 12:13
Antwort auf:Re:Regierung will Behördenzugriff auf Passwörter von K!M

>>>Künftig können Behörden im Kampf gegen Rechtsextremismus und Hassrede von Diensten wie Google oder Facebook verlangen, Passwörter zu Kundenkonten herauszugeben. - und das zum Drüberstreuen ohne Richterbeschluss.
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>>>[https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/hassrede-bundesregierung-will-an-e-mail-passwoerter-16535665.html]
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>>>Das ist auf so vielen Ebenen völlig gaga. Passwortherausgabe bedeutet ja nicht nur, dass die Behörde Einsicht in den Account hat - sie hat vollen Zugriff darauf. Was wollen die damit? Einsicht aufgrund eines richterlichen Beschlusses langt völlig. Es gibt keinerlei Notwendigkeit für Zugriff über das Passwort. Und dann gibt's noch das klitzekleine Problem, dass zumindest Läden, die Sicherheit ernst nehmen, gar keine Passwörter speichern, sondern nur Hashes.
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>>>Ich frag mich, ob da wirklich nur völliges technisches Unverständnis dahintersteckt oder ob da im vollen Bewusstsein ein Stasi-4.0-Überwachungsstaat geschaffen werden soll. China macht's erfolgreich vor.
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>>Deine Punkte werden im Artikel doch alle angesprochen, sogar der wahrscheinlich weiterhin geltende Richtervorbehalt.
>>Insofern wäre es halt eine erweiterte Hausdurchsuchung mit auch von Dir korrekt angemerkten Einschränkungen (Datenschutz sticht derweil diese Regelung, ob sich daran was ändert ist ja nur Spekulation und eher unwahrscheinlich, da Europarecht)
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>>Gesendet mit M! v.2.7.0
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>die Analogie mit der Hausdurchsuchung hinkt, denn da bekommst du gesagt, dass dein Haus durchsucht wird. Den Diensten wird explizit verboten dir zu sagen, dass Behörden deine Passwörter haben wollen.


Das schon, aber zur "Hausdurchsuchung" gehört ja jetzt auch schon die Durchsuchung digitaler Medien bei schweren Straftaten, das geschieht in aller Regel ja auch ohne Beiwohnen des Beschuldigten.

>Richtervorbehalt bedeutet auch, dass der Richter begründen muss, warum es eine Durchsuchung ABLEHNT. In der Regel wird schon heute durchgewunken, weil weniger Arbeit.

Ein solches Kommentar wird ja auch im Artikel zitiert, aber ist das belastbar?
Ich meine, jeder redet immer von den überlasteten Gerichten, insofern ist das natürlich eine naheliegende Annahme, aber kann man auch belegen dass es tatsächlich so ist? Gab es zuletzt andauernd unverhältnismässige Hausdurchsuchungen, die diesen Schluss nahelegen?


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