Thema:
Re:Gebot zurückgenommen flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:05.12.19 01:24
Antwort auf:Gebot zurückgenommen von René Meyer

>Nach sehr langer Pause verkaufe ich was auf Ebay.
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>- Der Höchstbieter B1 nimmt sein Gebot zurück, "Irrtum", 2 Tage nach seinem Gebot.
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>- Der neue Höchstbieter B2 schreibt mich an, daß er den Gegenstand mittlerweile andererweitig besorgt hätte und nicht zahlen wird. Ich soll sein Gebot auch streichen.
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>- Wenn ich ihn auch streiche, ist jemand Drittes B3 Höchstbieter. Der wäre aber wohl nicht mehr an sein damaliges Gebot gebunden und müsste nicht kaufen: "Falls das Gebot eines Höchstbietenden gestrichen wurde, ist der nächsthöhere Bieter nicht dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen."
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>- Problem: Unter B3 ist wieder B2, und und das über zahlreiche Gebote und 100 Euro lang. Wenn ich also B2 streiche  und B3 nimmt nicht an, bin ich wieder bei B2, der nicht kaufen wird, und wenn ich auch seine vielen Gebote streiche, ist das Höchstgebot 100 Euro niedriger.
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>Werde B2 aber dennoch streichen müssen, oder?
>
>Die Auktion läuft noch 4 Tage.


Hörte sich erst wie (verbotene) Gebotsabschirmung an, aber die Auktion läuft ja noch.


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