Thema:
Re:Betreuung kranker Kinder - aber nicht meiner flat
Autor: Matt
Datum:01.12.19 21:00
Antwort auf:Betreuung kranker Kinder - aber nicht meiner von mat

Nein, wenn es keine Vereinbarung mit den Eltern gibt, welche erklärt, dass die Kinder mit dem Ziel von dir angenommen zu werden, in eurem gemeinsamen Haushalt leben.

Sinn ist es, zu verhindern, dass es drei Anspruchsberechtigte gibt. Solange der leibliche Vater auch Vater ist, sprich Betreuungsaufgaben übernimmt, bleibt der Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld bei ihm. Anspruch hat er, wie deine Freundin auch, für 10 Tage.

Deine Freundin müsste also zuhause bleiben, wenn es ums Geld geht.


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