Thema:
Anspruch flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:28.11.19 23:39
Antwort auf:Re:Unsere ersten Mieter ziehen nächste Woche aus. von Kilian

>>Könnte man jetzt noch fair einen kleinen Ausgleich/Entschädigung fordern?
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>Wenn es anders besprochen war, finde ich, kann man dich an deinem Wort messen. Nur war ein Teil der Abmachung, dass sie (rechtzeitig) einen Nachmieter finden - was sie nicht hinbekommen haben. Daher kann man sich auch noch mal zusammensetzen und besprechen, wie es weitergehen soll.
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Zunächst besteht ein gültiger Mietvertrag von zwei Jahren und sidekick-x hat einen Anspruch, oder hatte er da was geändert?.

>>Oder soll man das Spiel einfach mal umdrehen und sagen, wir kamen ihnen entgegen und haben jetzt gute 3000€ Schaden, was sie sich denn vorstellen?
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>Noch habt ihr den Schaden ja nicht, oder? Nur, wenn ihr (für wie lange?) keinen Nachmieter finden würdet.
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>Ich würde mit denen besprechen, dass ihr und sie euch ab sofort gemeinsam um Nachmieter bemüht und bis zu deren Einzug ihr euch alle den „Schaden“ bzw. die Mietzahlung teilt, d.h. sie zahlen bis dahin die Hälfte.
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>Das wird dazu führen, dass sie sich ernsthaft um einen Nachmieter bemühen und die ganze Arbeit nicht nur bei euch hängenbleibt. Und gleichzeitig bekommt ihr noch einen Teil der Miete, aber eben nicht die volle Summe, was umgekehrt ja sonst dazu führen könnte, dass euch das Thema Nachmieter auf Monate egal sein kann.
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>PS: Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, die andere Partei erst mal eine Idee formulieren zu lassen, wie mit der Situation umgegangen werden kann, bevor ihr ein Angebot macht und euch darin runterhandeln lasst.


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